(für Touren und Führungen)
Das Österreichische Normungsinstitut informiert: Definition EN 13809 des Europäischen Komitees für Normung
RICHTLINIE 2005/36/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
Vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Text von Bedeutung für den EWR)
(11) Für die Berufe, die unter die allgemeine Regelung zur Anerkennung von Ausbildungsnachweisen - nachstehend "allgemeine Regelung" genannt - fallen, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit behalten, das Mindestniveau der notwendigen Qualifikation festzulegen, um die Qualität der in ihrem Hoheitsgebiet erbrachten Leistungen zu sichern.
Halbtagsführung:
- innerhalb Wiens max. 3 Stunden,
- außerhalb Wiens max. 4 Stunden,
inkl. max. 2 Stunden zu Fuß.
Ganztagesführung: die doppelten Gebühren (gilt auch, wenn die Vormittagsführung nach 13:30 Uhr endet).
Stornobedingungen:
* bis 14 Tage vor dem Termin: 0,
* 14-3 Tage vor dem Termin: 50%, bzw
* max. 3 Tage vor dem Termin: 100%
des zustehenden Führungshonorars.
Kontakt:
Mag.a(FH) Alexandra Arend, MA
Mariahilfer Straße 49/41, 1060 Wien
Tel.: +43 (0)664 234 79 13
eMail: AMA@triloca.at